Landgericht Köln

Doc Morris darf „KIM“ nicht für Werbung missbrauchen

mg
Recht
Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf Ärztinnen und Ärzte nicht über den ärztlichen Kommunikationsdienst KIM auffordern, Rezepte an sie zu übermitteln. Das stellte das Landgericht Köln jetzt klar.

DocMorris nutzte KIM, um für sich zu werben: Praxisteams und Ärztinnen und Ärzte wurden aufgerufen, den E-Rezept-Token per KIM-Nachricht direkt an den Online-Handel zu versenden, schreibt die Apothekerkammer, die Klage einreichte.

Diesen Missbrauch des KIM-Systems und das Behelligen der Ärztinnen und Ärzte bundesweit über den geschlossenen Kommunikationsdienst mahnte die Kammer Mitte Oktober 2023 ab. Weil die Gegenseite keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, reichte die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Klage ein – mit Erfolg. Gestern hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln den niederländischen Versender dazu verurteilt, künftig keine solchen Nachrichten über KIM mehr zu versenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

KIM ist nicht für Spam gemacht

„Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, das für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen“, stellt Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, fest. „Wir haben jetzt schwarz auf weiß, dass es sich bei dieser Aktion um unerwünschte Werbung über elektronische Post handelt – also Spam. Hinzu kommt, dass mit dieser Werbung Ärzte dazu angeregt werden sollten, ihre Patienten auf die Bestellmöglichkeit bei der Versandapotheke hinzuweisen und den Bestellvorgang zu vermitteln – ein Verhalten, mit dem die Ärzte möglicherweise gegen das Berufsrecht verstoßen.“

Die Entscheidung sei „ein weiteres Puzzlestück“ in den vielen Verfahren, die die Apotheker wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Versender aus den Niederlanden führen, erklärte Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert, die die AKNR regelmäßig vertritt. „Ganz gleich, ob es um unerlaubte Boni geht, um neuartige Plattformen, die den Kontakt zwischen Patienten und Arzt überflüssig machen, oder um Werbung für unzulässige Kooperationen zwischen Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern – wir werden dranbleiben und nicht nachgeben, wenn es darum geht, die bestmögliche Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln zu ermöglichen.“

„Medikamente sind eine besondere Ware“, ergänzt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Seit Jahren beobachte er einen immer sorgloseren Umgang mit Arzneimitteln – gerade im Lifestyle-Bereich. Hoffmann betont, er sei davon überzeugt, dass die beste Gesundheitsversorgung durch Ärztinnen und Ärzte sowie die Apotheken vor Ort ermöglicht wird. Der ausländische Versandhandel biete im Gegensatz dazu nicht annähernd den gleichen Service wie die Apotheke vor Ort. Daher werde man weiterhin konsequent gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen.

DocMorris hat die Entscheidung des Gerichts bis jetzt noch nicht kommentiert.

Landgericht Köln
Az.: 84 O 17/24
Urteil vom 12. Juni 2025

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