Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

"eAU bringt derzeit nur Mehrarbeit und Frust!"

pr/pm
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) übt scharfe Kritik am Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die gematik. Bei den Praxen summiere sich der Frust.

Grundsätzlich unterstütze die KZBV auch weiterhin die Einführung der eAU und sonstiger digitaler Neuerungen im Gesundheitswesen – zugleich übe die Vertragszahnärzteschaft deutliche Kritik am aktuellen, stark fehlerbehafteten Vorgehen durch die zuständige gematik, teilt die KZBV mit.

viele Fehler wären vermeidbar gewesen

„Für Praxen bringt die Digitalisierung derzeit nur Mehrarbeit und Mehraufwand mit sich, während Krankenkassen die Arbeit erleichtert werden soll. So entstehen bei den Heilberufen Frust und Verunsicherung, obwohl dort Vertrauen doch so dringend benötigt würde”, sagte Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV.

„Wie befürchtet und von uns immer wieder angemahnt, treten momentan viele Fehler auf, die bei ausreichender Testung und umsichtiger Einführung der eAU vermeidbar gewesen wären”, so Hendges. Er weist darauf hin, dass die gematik von ihren Trägern frühzeitig mit einem Feldtest beauftragt wurde, der dann immer weiter verschoben wurde, was zur Folge gehabt habe, dass die letzten Kassen erst am vorgesehenen Starttag der eAU ans Netz gingen.

Das Chaos war absehbar

„Zu spät, um Fehler lokalisieren und beheben zu können!”, konstatiert Hendges. „Das absehbare Chaos zeigt exemplarisch: Massenanwendungen der Telematikinfrastruktur sollten nicht ohne in Tests nachgewiesene Marktreife umgesetzt werden – schon gar nicht in Zeiten einer Pandemie, in denen das Gesundheitssystem ohnehin vielfach am Limit arbeitet.” Als Beispiele für künftige sinnvolle Anwendungen nannte Hendges das elektronische Bonusheft und den elektronischen Heil- und Kostenplan.

Mit Blick auf die Digitalisierung bekräftigte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer noch einmal die grundlegenden Forderungen des Berufsstandes: „Digitale und technische Innovationen müssen für die Zahnärzteschaft zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und für die Patientenversorgung erkennbaren Mehrwert entfalten. Dazu müssen unsere Berufswirklichkeit und die Belange der Anwender konsequent in den Blick genommen werden.” Die TI müsse für Heilberufe substanzielle Erleichterungen und Entlastungen im Versorgungsalltag mit sich bringen, etwa bei Anamnesen und Diagnosen. „Dann hätten Praxen mehr Zeit für ihre Patienten.”

KZBV ruft Praxen dennoch zur Teilnahme auf

Ungeachtet dieser Probleme rief die KZBV die Praxen erneut dazu auf, sich spätestens bis zum 1. Januar 2022 mit den nötigen Komponenten auszustatten, um das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren technisch unterstützen zu können. Die Meldung einer AU soll ab diesem Datum digital auf direktem Weg von Zahnarzt- oder Arztpraxen an die zuständige Kasse erfolgen. Für die sichere Übermittlung der Daten könne ausschließlich der Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt werden. Zudem sei in Praxen ein eZahnarztausweis - bis Ende 2023 einschließlich Vorläuferkarten wie ZOD-Karte oder eZahnarztausweis/Generation 0 - für die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Da die technischen Voraussetzungen für die Infrastruktur derzeit nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, gibt es laut Auskunft der KZBV bei der eAU seit 1. Oktober eine Übergangsregelung für die vertragszahnärztliche und die vertragsärztliche Versorgung: Praxen können demnach bis zum 31. Dezember die Daten der Arbeitsunfähigkeit entweder mit der SMC-B-Karte (Praxisausweis im eHealth- Kartenterminal) die eAU signieren, wenn der eZahnarztausweis oder die ZOD-Karte Probleme bereiten, oder nach dem bisherigen Papierverfahren unter Verwendung der Formulare Muster 1a bis 1d erfassen und das Muster 1a über die Versicherte oder den Versicherten an die Kasse übermitteln.

Ab 1. Januar 2022 soll das papiergebundene Verfahren endgültig auslaufen. Die Meldung einer eAU aus dem PVS an die Kasse muss dann mit Hilfe von KIM und dem eZahnarztausweis digital erfolgen.

Patienten erhalten in der Praxis weiter Papierausdrucke

Aufgrund komplexer Meldewege wird schrittweise auf ein rein digitales Verfahren umgestellt: Ab 1. Juli 2022 soll die Kasse Arbeitgebern erstmals die für sie bestimmten AU-Daten digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung stellen. Patienten unterrichten ihren Arbeitgeber wie bisher über die Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann die Meldung dann bei der Kasse abrufen. Patienten bekommen in der Praxis weiterhin Papierausdrucke für ihre Unterlagen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.