Bundeszahnärztekammer

Einnahmen aus Privatliquidationen brechen ein

ck/LL
PraxisGesellschaft
Die Einnahmen der Zahnarztpraxen aus privat liquidierten Leistungen sind aufgrund der Corona-Pandemie 2020 stark eingebrochen, meldet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Die privaten Liquidationen, die rund die Hälfte aller Praxiseinnahmen ausmachen, brachen demnach im April und Mai teils um mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresniveau ein.

Laut BZÄK besteht nun die Sorge, dass mit der Leistungszurückhaltung der Versicherten aufgrund des zunehmenden Infektionsgeschehens im Herbst und Winter erneut ein starker Rückgang stattfindet - zumal das Prämiensystem der privaten Voll- und Zusatzversicherungen eine Nichtinanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen während eines Kalenderjahres honoriert und damit Anreize bietet, Behandlungen im laufenden Jahr nicht mehr zu beginnen.

Nachholeffekte sind nicht möglich

"Beides ist der Gesundheit der Patienten nicht dienlich und würde die Praxen erheblich belasten. Nachholeffekte sind unter diesen Bedingungen keinesfalls möglich", konstatierte die BZÄK und ruft die Politik auf, die Umsatzsituation der Zahnarztpraxen in den kommenden Monaten kontinuierlich zu beobachten.

Darüber hinaus müssten Überlegungen angestellt werden, wie die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen bei starkem Leistungsrückgang gestützt werden kann, da gerade hier aufgrund des hohen Anteils privater Liquidation Maßnahmen zur Sicherstellung der GKV-Finanzierung nicht ausreichen.

"Zahnarztpraxen spüren Umsatzminderungen besonders, da die Zahnmedizin sehr ausstattungs- und personalintensiv ist", verdeutlicht die BZÄK. So koste die Neugründung einer Einzelpraxis durchschnittlich 598.000 Euro, hinzu kämen hohe monatliche Kosten. Ein niedergelassener Zahnarzt beschäftige im Durchschnitt mehr als 6 Mitarbeiter.

Detaillierte Zahlen zu den Honorarrückgänge veröffentlicht die BZÄK in ihrem demnächst erscheinenden Statistischen Jahrbuch.

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