Ad-hoc-Empfehlung

Ethikrat gegen Freiheiten nur für Geimpfte

ck/pm
Der Ethikrat hält es zum jetzigen Zeitpunkt für falsch, die staatlichen Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte aufzuheben, vor allem weil nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, das auch sie das Virus weiterverbreiten.

Dem Ethikrat zufolge sind tiefgreifende Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens nur solange gerechtfertigt, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten droht. In dem Maße, in dem man dieses Risiko sinkt, müssten jene Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden.

Eine vorherige Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für Geimpfte lässt sich den Experten zufolge   allenfalls dann rechtfertigen, wenn wissenschaftlich feststeht, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können.

Abstandsregeln und Maskenpflicht kann man Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten

Dabei müsse man allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit und der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie berücksichtigen. "Das Befolgen vergleichsweise weniger eingriffsintensiver Maßnahmen wie Abstandsregeln und Maskenpflicht kann man auch Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten", halten die Ratsmitglieder fest.

Auch die Vertragsfreiheit hat Grenzen

Soll oder kann man privaten Anbietern verbieten, den Zugang zu Waren und Dienstleistungen auf Geimpfte zu beschränken? Hier greift laut Rat zwar die Vertragsfreiheit, jedoch könnten Einschränkungen  gerechtfertigt sein, wenn die Angebote prinzipiell für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.

Besondere Verpflichtungen zu berufsbezogenen oder gemeinwohlorientierten Tätigkeiten sollten geimpften Personen nach Ansicht des Ethikrates aber weder von staatlicher Seite noch vom Arbeitgeber auferlegt werden, um keine Gegenanreize zur Impfung zu setzen.

Die Ausnahme sind Heimbewohner

Dagegen sollte man die Ausgangsverbote und Beschränkungen von Kontaktmöglichkeiten für Bewohner von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen aufheben, sobald diese geimpft sind. "Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, kann dies ethisch gerechtfertigt werden", stellt der Ethikrat in der Ad-hoc-Empfehlung klar.

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