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Pflegeneuordnungsgesetz

Kinderlose zahlen künftig mehr

Angesichts stark steigender Kosten für Pflegeheime muss vor allem die häusliche Pflege noch stärker unterstützen werden. Halfpoint - stock.adobe.com
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Politik
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Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG) beschlossen. Damit soll die Pflegeversicherung wieder auf eine stabilere finanzielle Grundlage gestellt werden.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland auf über 6 Millionen gestiegen. Da der Bedarf an professioneller Versorgung pflegebedürftiger Menschen weiter steigt, steht die soziale Pflegeversicherung (SPV) unter massiven finanziellen Druck, so dass bereits 2025 und auch in diesem Jahr die Leistungsansprüche nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt garantiert werden konnten. Für die kommenden Jahre erwartet das Bundesgesundheitministerium (BMG) Defizite, die ab 2028 zweistellige Milliardenbeträge erreichen.

Zur Finanzstabilisierung soll dieBeitragsbemessungsgrenze der SPV um 300 Euro pro Monat analog zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehoben werden. Ab 2028 wird analog zur GKV-Reform ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende An- und Zugehörige gelten dieselben Ausnahmen gelten wie in der GKV. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Beitragszuschlag für kinderlose SPV-Mitglieder um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben.

DAK-Chef hält höheren Pflege-Beitrag für Kinderlose kritisch

Der DAK-Chef Andreas Storm kritisiert bei der Pflegereform die hohe Belastung Kinderloser, die Beitragsspreizung hält er für verfassungsrechtlich bedenklich. „3,6 Prozent allgemeiner Beitrag und 4,5 Prozent für Kinderlose – verfassungsrechtlich sind wir hier bereits in einer bedenklichen Dimension angekommen“, sagte Storm der „Rheinischen Post“. Weiter dürfe die Spreizung der Beiträge nicht gehen.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige weiterhin in vollem Umfang.

Ab dem Jahr 2029 wird eine jährliche, regelhafte und damit verlässliche Dynamisierung der SPV-Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt, damit Preissteigerungen nicht mehr einseitig zulasten von Pflegebedürftigen gehen.

Versicherte ab dem 60. Lebensjahr haben künftig Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung „Check-up 60+“. Krankenkassen können ihren Versicherten zudem in Zukunft besser passende Präventionsangebote empfehlen und dafür vorhandene Daten nutzen.

Ein "Pflege-Cockpit“ soll die Organisation einfacher machen

Im digitalen „Pflege-Cockpit“ werden alle Informationen, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen an einem digitalen Ort gebündelt, meldet das BMG. So genüge in Zukunft ein einziges Log-in, um Anträge zu stellen, Anbieter zu finden, Informationen zur Pflege zu erhalten oder einen Überblick über die bezogenen Leistungen zu bekommen.

Durch die Bündelung bisher separater Leistungen will man die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 zu erhöhen. Für die niedrigschwellige Unterstützung im Alltag wird anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags in Zukunft ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget zur Verfügung gestellt.

Familien mit pflegebedürftigen Kindern (bis 25 Jahre) erhalten ein Sozialraumbudget von bis zu 300 Euro monatlich (3.600 Euro im Jahr) für Alltagsunterstützung, wie zum Beispiel anerkannte Nachbarschaftshilfe. Ein neues Überbrückungsbudget finanziert ambulante Notdienste und stationäre Kurzzeitpflege. Ab 2028 werden zudem spezielle Akut-Kurzzeitpflegeplätze eingeführt.

Die Begutachtung soll angepasst werden, damit die Pflegegrade 1 bis 3 treffsicherer vergeben werden. Wichtig: Für bereits eingestufte Personen gilt ein Bestandsschutz – sie behalten ihren Pflegegrad.

Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes sollen 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege zur Verfügung gestellt werden. Die Länder sollen dafür einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro beitragen.

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