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Positionspapier zum angekündigten Digitalgesetz

Krankenkassen wollen Mitbestimmungsrecht bei der gematik

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Politik
„Eine Finanzierungsverantwortung der GKV ohne verbindliche Mitbestimmung für die Beitragszahlenden ist nicht akzeptabel“: Die gesetzlichen Krankenkassen fordern mehr Entscheidungsbefugnisse bei der gematik.

Wie die gematik aus ihrer Sicht künftig aufgestellt werden muss, haben der AOK-Bundesverband, BARMER, BITMARCK, BKK-Dachverband, DAK-Gesundheit, HEK, IKK, SBK Siemens-Betriebskrankenkasse und die Techniker Krankenkasse in einem Forderungskatalog vor dem Hintergrund des vom BMG angekündigten Digitalgesetzes formuliert.

„Der Fokus der gematik muss auf der Bereitstellung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur liegen“, heißt es darin. „Für die Einführung neuer Anwendungen und Dienste erhält die gematik eine Rolle mit klar definierter Verantwortung.“ Das umfasse die Konzeption und Erstellung praxistauglicher Spezifikationen – „unter enger Einbindung der beteiligten Akteure“.

„Wer zahlt, muss wirksam stimmberechtigt sein!“

Die gematik müsse als Dienstleister der Krankenkassen und Leistungserbringer sicherstellen, dass die Praxisverwaltungssysteme die Nutzung von Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte oder des E-Rezepts sinnvoll unterstützen. Dabei dürfe sie als Zulassungsinstitution nicht selbst mit eigenen Produkten oder Anwendungen in den Wettbewerb eintreten, argumentieren die Kassen. Die Entwicklung von Anwendungen für Versicherte müsse den Krankenkassen vorbehalten bleiben.

So gebe es im niedergelassenen Bereich einen hohen Bedarf an guter, digitaler Unterstützung, doch erfüllten die Praxisverwaltungssysteme (PVS) diesen Bedarf in großen Teilen nicht, heißt es. Gründe dafür liegen den Krankenkassen zufolge in der stark fragmentierten und heterogenen Landschaft der PVS-Hersteller. Zudem seien die Vorgaben zu technischer Umsetzung und Integration seitens der gematik und des Gesetzgebers zu gering ausgestaltet, was sich etwa bei der Integration der Medikationsliste aus der ePA in die PVS zeige. Überwiegend würde nur die Mindestanforderung in Form einer wenig hilfreichen PDF-Anzeige umgesetzt. Für eine spürbare Unterstützung des Behandlungsprozesses müssten die Daten der Medikationsliste aber ins Praxissystem integriert werden. Daher sei es notwendig, dass konkrete Implementierungsvorgaben festgelegt werden, die ein Mindestmaß an guter Unterstützung und Usability im Praxisalltag ermöglichen.

„Eine Finanzierungsverantwortung der GKV ohne verbindliche Mitbestimmung für die Beitragszahlenden ist nicht akzeptabel“, heißt es in dem Papier. „Wer zahlt, muss auch Transparenz über die Vorgänge in der gematik haben und zudem bei allen Entscheidungen, die Kostenwirkung für die Krankenkassen und ihre jeweiligen Haushalte entfalten, wirksam stimmberechtigt sein.“

Das ökonomische Prinzip, dass die Entscheidungshoheit bei demjenigen liegen muss, der die Kosten trägt, müsse bei der Weiterentwicklung der gematik unbedingt berücksichtigt werden. „Hierfür ist eine entsprechende Einvernehmensregelung mit dem GKV-Spitzenverband erforderlich.“ Dies gelte in gleichem Maße für die Zuschreibung neuer Aufgaben an die gematik.

So funktioniert die gematik

Die Gesellschafter der gematik sind das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Das BMG hält 51 Prozent der Gesellschafteranteile.

Der GKV-Spitzenverband mit 22,05 Prozent der Anteile finanziert die Arbeit der gematik zu 93 Prozent mit einem Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Jahr je GKV-Mitglied, der PKV-Verband mit 7 Prozent. Die anderen 24,5 Prozent der Gesellschafteranteile verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer. Für Entscheidungen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit von 51 Prozent nötig.

Durch die Ausweitung der Aufgaben der gematik stiegen auch die Ausgaben für die Agentur kontinuierlich, derzeit betrügen sie rund 100 Millionen Euro pro Jahr – zu einem Großteil (93 Prozent) getragen von den gesetzlich Versicherten, heißt es in dem Positionspapier. „Es ist nur konsequent, dass der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kostenträger der gematik dann auch ein Mitbestimmungsrecht in der Gesellschafterversammlung erhält. Die GKV muss Transparenz über die Entscheidungen und Vorgänge in der gematik haben und wirksam stimmberechtigt sein“, fordern die Krankenkassen.

„Die GKV darf nicht allein für die Kosten aufkommen!“

Da von der digitalen Infrastruktur und der Arbeit der gematik alle Akteure im Gesundheitswesen profitierten, sei es fair, wenn die Kosten solidarisch getragen werden. „Die GKV darf nicht allein für die Kosten aufkommen, deshalb muss die gematik zusätzlich aus Steuermitteln finanziert werden.“ Sachfremde Aufwendungen dürften generell nicht zulasten der GKV finanziert werden.

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