Tarifeinigung für Uniklinik-Ärzte

Mehr Gehalt, weniger Arbeitszeit

LL
Gesellschaft
Zehn Prozent mehr Gehalt und zwei Stunden weniger Wochenarbeitszeit – das sind die zentralen Punkte im Tarifabschluss nach fünf Verhandlungsrunden. Die Regelungen gelten zunächst bis Ende März 2026.

Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken geeinigt. Die Vereinbarung sieht eine lineare Gehaltserhöhung in einer Gesamthöhe von zehn Prozent vor sowie eine Reduzierung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden ohne weiteren Gehaltsabstrich. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2026.

Die Ärztegehälter steigen in einem ersten Schritt zum 1. April 2024 um 4 Prozent und in einem zweiten Schritt zum 1. Februar 2025 um 6 Prozent. Damit erhalten die Ärzte innerhalb von zehn Monaten linear zehn Prozent mehr Gehalt. Rechnet man das Volumen der Arbeitszeitreduzierung und den Zinseszinseffekt mit ein, entsteht über die Gesamtlaufzeit von 30 Monaten eine faktische Gehaltserhöhung von 15,75 Prozent, heißt es. Die Ärzte an den Unikliniken sind mit Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitregelung ihren Kolleginnen und Kollegen an anderen Krankenhäusern gleichgestellt, wo schon lange eine 40-Stunden-Woche im Tarifvertrag geregelt ist, erklärt der Marburger Bund. Letzteres wird nunmehr auch durch die Einführung einer obligatorisch elektronischen Erfassung der gesamten geleisteten Arbeitszeit flankiert sowie durch die explizite Zusicherung, die erbrachten Leistungen nicht nur zu dokumentieren, sondern auch tatsächlich zu vergüten.

Mehr Sicherheit bei der Dienstplanung

Auch zur Dienstplanung werden zum 1. Januar 2025 Regelungen eingeführt, die zu mehr Verlässlichkeit führen sollen. Davon erfasst sind alle Dienstformen, einschließlich Vollarbeit. Der Dienstplan muss spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraumes aufgestellt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, so muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Entgelt einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des Tabellenentgelts zahlen. Neu definiert wird ab 1. April 2024 der für die Zeitzuschläge je Stunde maßgebliche Zeitraum für die Nachtarbeit. Danach ist Nachtarbeit die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, bisher begann dieser Zeitraum erst um 21 Uhr.

Auf der Habenseite steht eine ordentliche Gehaltserhöhung und eine merkliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit, resümiert Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Enttäuscht sei man aber, dass „derzeit keine Neuordnung des Schicht- und Wechselschichtsystems zu verhandeln ist. Besonders schmerzhaft ist auch die beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren. Das ist mehr als nur ein Wermutstropfen. In der Gesamtbetrachtung überwiegen aber die positiven Perspektiven, die sich aus diesem Abschluss ergeben“, so Johna.

Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Auf eine Reihe von Häusern findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.

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