Moritz Hennemann wird neuer Bundesdatenschutzbeauftragter
Hennemann folgt auf Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen zum 30. September 2026 vorzeitig aus dem Amt zurückzieht. Sie war am 16. Mai 2024 vom Bundestag für fünf Jahre als Bundesbeauftragte gewählt worden.
Nach BfDI-Informationen studierte Hennemann in Heidelberg, Krakau und Oxford und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt. Er verbrachte ein Forschungssemester an der Harvard Law School und habilitierte 2019 an der Universität Freiburg.
Anschließend kam er an den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau, wo er auch die Forschungsstelle für Rechtsfragen für Digitalisierung leitete.
Aktuell hat Hennemann in Freiburg den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht inne und ist Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht. Im Nebenamt arbeitet er als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.
Der BfDI wacht über den Datenschutz
Als Bundesdatenschutzbeauftragter hat Hennemann den Auftrag, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu überwachen und durchzusetzen. Er soll zudem die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sensibilisieren.
Der vorletzte BfDi, Ulrich Kelber, beschäftigte sich beispielsweise immer wieder kritisch mit der elektronischen Patientenakte.
Ist er zu wirtschaftsorientiert?
Die Plattform netzpolitik.org, die sich mit Datenschutz und netzpolitischen Gesetzesvorhaben beschäftigt, sieht die Personalie kritisch. Ein Blick auf Hennemanns Publikationsliste zeige, dass er sich zwar oft mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Datennutzungsgesetzen wie dem Data Act auseinandergesetzt habe, Expertise zum Thema Informationsfreiheit fehle ihm jedoch.
„Hennemann gilt als Vertreter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes, der Daten als ökonomisches Gut sieht und die Nutzung von Daten für Innovation und Geschäftsmodelle betont“, schreibt netzpolitik-Autor Ingo Dachwitz.
Auch der österreichische „Standard“ merkt an: „Für jemanden, der das geltende Datenschutzrecht, das Grundrechte und -freiheiten von Menschen schützt, durchsetzen soll, hat Hennemann viel daran auszusetzen.“
Die DSGVO sieht er kritisch
Die DSGVO etwa habe er im Jahr 2020 in einem Fachmagazin als „Innovationshemmnis“ bezeichnet. In einem Gastbeitrag in der FAZ sei er zudem als Befürworter des sogenannten Digital-Omnibus der EU-Kommission aufgetreten. Das Gesetzespaket werde von vielen Datenschutzorganisationen als eine Aushöhlung bestehender Datenschutzregelungen abgelehnt.
Oder ist er pragmatisch?
Der Präsident des Branchenverbands Bitkom, Dr. Ralf Wintergerst, hingegen begrüßte die Wahl. Mit Hennemann rücke ein Fachmann an die Spitze der Behörde, der wie seine Vorgängerin für einen praxisorientierten und pragmatischen Ansatz stehe.
„Der Bundesdatenschutzbeauftragte sollte den Unternehmen noch mehr Unterstützung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben geben“, plädierte Wintergerst und verwies auf eine Umfrage seines Verbands, wonach 69 Prozent der Unternehmen in Deutschland angaben, der Datenschutz erschwere es, KI-Modelle mit genügend Daten zu trainieren.


169


