Neues Förderprogramm für niedergelassene Zahnärztinnen
Selbstständige Frauen hätten keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz und erhielten kein Mutterschaftsgeld wie Angestellte, heißt es zur Begründung der Maßnahme in einer Mitteilung. Die finanzielle Unterstützung der Praxisinhaberinnen solle ihnen dabei helfen, den entstehenden Ausfall in der Zeit rund um die Geburt eines Kindes besser zu kompensieren.
Der Betrag wird den Zahnärztinnen laut Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsens (KZVS) einmalig ausgezahlt. Das Förderprogramm ist zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren angesetzt und richtet sich an Frauen, die seit höchstens fünf Jahren eine eigene Zahnarztpraxis in Sachsen betreiben.
„Ein wichtiges und wegweisendes Signal“
Die sächsische Zahnärzteschaft hofft, Zahnärztinnen damit einen Anreiz zu geben, auch in der Zeit ihrer Familienplanung eine eigene Praxis zu gründen oder zu übernehmen. „Wir möchten mit dieser Maßnahme die vertragszahnärztliche Versorgung langfristig sichern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für selbstständige Zahnärztinnen verbessern“, sagt Dr. Holger Weißig, Vorsitzender des Vorstands der KZVS. „Das ist in Anbetracht der sinkenden Zahl der sächsischen Zahnarztpraxen für alle Beteiligten ein wichtiges und wegweisendes Signal.“