Sachsen-Anhalt hat jetzt ein Landzahnarztgesetz
Die ersten Studienplätze im Rahmen der Landzahnarztquote sollen schon im Wintersemester 2025/26 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Verfügung stehen. Insgesamt werden drei zusätzliche Plätze geschaffen. Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, den 24. Juni 2025. Alle Informationen stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) in Kürze auf der Website landzahnarztquote.de zur Verfügung.
Im Auswahlverfahren für das Studium zählt nicht die Abiturnote der Bewerberinnen und Bewerber. Entscheidend sind praktische Erfahrungen, fachspezifische Kompetenzen und persönliche Motivation. Wer den Platz bekommt, verpflichtet sich im Gegenzug dazu, nach Abschluss des Studiums und der Vorbereitungszeit eine zahnärztliche Tätigkeit für mindestens zehn Jahre in einer Region mit besonderem Versorgungsbedarf aufzunehmen.
Auch für Pécs gibt es dieses Jahr noch Plätze
Diese Bedingung gilt auch für das Stipendienprogramm „Zahnmedizin studieren – auch ohne 1,0“ in Kooperation mit der Universität Pécs in Ungarn. Im Zuge des Landzahnarztgesetzes übernimmt das Land Sachsen-Anhalt die Finanzierung von weiteren bis zu zehn Stipendien pro Jahr. Die Zahl der zu vergebenden Plätze liegt so künftig bei bis zu 22.
Die Mittel für das Studium an der Universität Pécs stehen ebenfalls ab sofort zur Verfügung. Informationen zum in Kürze startenden Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien stellt die KZV LSH bald auf der Website zahni-werden.de online.
Wirkung wird sich erst in ein paar Jahren zeigen
Bis zum Jahr 2035 könnten nach Angaben der KZV LSA mehrere hundert Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land fehlen. Das neue Landzahnarztgesetz soll dem entgegenwirken. Entsprechend positiv kommentiert die KZV LSA die gestrige Entscheidung der Abgeordneten. „Mit dem Landzahnarztgesetz wird Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, das eine Landzahnarztquote umsetzt“, sagt Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV LSA. „Mit den zusätzlichen Landesmitteln für Auslandsstipendien können wir unser bestehendes Programm gezielt ausbauen.“
Gleichzeitig betont die Berufsorganisation, dass die Quote ihre Wirkung erst in ein paar Jahren entfalten wird. In der Zwischenzeit „werden Versorgungsengpässe spürbar bleiben und sowohl Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten vor große Herausforderungen stellen“, mahnt Schmidt.