Sichere Rentenansprüche nach dem Brexit für EU-Ärzte
Mit Blick auf den Brexit hat der Hartmannbund die politisch Verantwortlichen auf nationaler wie auf EU-Ebene aufgefordert, sicherzustellen, dass rechtmäßig erworbene Rentenansprüche, sowohl der gesetzlichen wie der privaten Rentenversicherungen, unbürokratisch nach Deutschland beziehungsweise in die EU transferiert werden können.
52.000 deutsche Rentner haben Versicherungszeiten in Großbritannien erworben
Dr. Christian Schamberg-Bahadori, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes und HB-Landesvorsitzender von Rheinland-Pfalz führt an, dass allein etwa 52.000 Renten derzeit an Versicherte gezahlt werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland und Versicherungszeiten in Großbritannien erworben haben, unter ihnen auch viele Mediziner. Wegen der besonderen Bedeutung grenzüberschreitender Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte müsse man deren Rentenansprüche im Auge behalten, mahnte Schamberg-Bahadori.
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU haben beide Seiten angekündigt, im Laufe des Jahres die beiderseitigen Beziehungen hinsichtlich der Rentenansprüche von Versicherten neu zu regeln. Das bestehende EU-Recht gilt voraussichtlich nur noch bis zum 31. Dezember 2020.
Der Hartmannbund warnt vor administrativen Fallstricken
Schamberg-Bahadori: „Bei der Überführung, insbesondere der privaten Rentenansprüche, gibt es viele administrative Fallstricke, wie ein persönliches kostenpflichtiges Gespräch bei einem Finanzberater in Großbritannien oder die Tatsache, dass es nur ganz wenige ‚anerkannte Versicherungen‘ - weder BFA noch irgendeine Ärzteversorgung sind hierfür anerkannt - gibt“.
Vor diesem Hintergrund hält es Schamberg-Bahadori für hilfreich, wenn sich eine der Ärzteversorgungen um die Entgegennahme und dann um die Verteilung dieser Rentenansprüche kümmert.