Simulation: Das passiert bei einheitlichen Gebührenordnungen
Die Nivellierung der ambulanten Gebührenordnungen bzw. die Einführung einheitlicher Gebührenordnungen beschäftigt derzeit die potenziellen Koalitionspartner. Unklarheiten gibt es über das Ausmaß der finanziellen Umverteilungswirkungen, die einerseits in der GKV und andererseits in PKV, Beihilfe und bei Selbstzahlern durch eine Nivellierung ausgelöst werden.
Das IfMDA hat auf Grundlage der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamts für das Berichtsjahr 2015 - aktuelle Daten liegen nicht vor - die zu erwartenden Umverteilungen quantifiziert. Durch eine Nivellierung der ambulanten Gebührenordnungen ergeben sich demnach folgende Umverteilungen:
GKV
[Mrd. €]
PKV, Beihilfe
[Mrd. €]
Selbstzahler
[Mrd. €]
Haus- und Fachärzte
EBM: +4,711
GOÄ: -4,457
GOÄ: -0,254
Zahnärzte
BEMA: +3,739
GOZ: -3,059
GOZ: -0,680
Summe
+8,450
-7,516
-0,934
Quelle: Umverteilungen im Gesundheitssystem durch Nivellierung/Vereinheitlichung ambulanter Gebührenordnungen [2015]; Eigene Darstellung und Simulation laut IfMDA; Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamts.
Die Schlussfolgerung des IfMDA: "Für GKV-Versicherte bedeutet die Vereinheitlichung der ambulanten Gebührenordnungen Mehrkosten von circa 8,450 Milliarden Euro. Diese müssten dann über eine Erhöhung des GKV-Beitragssatzes refinanziert werden: Der GKV-Beitragssatz müsste um 0,6 Prozentpunkte angehoben werden.
Für PKV und Beihilfe würde die Vereinheitlichung der ambulanten Gebührenordnungen zu Einsparungen von rund 7,516 Milliarden Euro führen. Selbstzahler könnten knapp eine Milliarde Euro sparen."