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Gemeinsamer Bundesausschuss

Telefonische Krankschreibung bis Ende 2020 möglich

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte es bereits angekündigt, nun hat der G-BA den entsprechenden Beschluss gefasst: Telefonische Krankschreibungen sind bis Ende des Jahres möglich. Adobe Stock_blende11.photo
ck/pm
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Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.

Befristet vom 19. Oktober vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Der Beschluss zur bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 19. Oktober in Kraft.

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