Honorarbericht der KBV für 2023

Umsatzsteigerung der Arztpraxen deutlich unter der Inflationsrate

LL
Praxis
Negativ auf die Honorarentwicklung der Arzt- und Facharztpraxen wirkte sich vor allem der Wegfall der Neupatientenregelung aus: Sie verbuchten geringere Honorarumsätze und abnehmende Fallzahlen, erklärt die KBV.

Um durchschnittlichen 1,6 Prozent sind die Umsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Damit blieben diese aber weiterhin unterhalb der Inflationsrate von 5,9 Prozent. Das geht aus dem Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für das vierte Quartal 2023 hervor, der auch die Zahlen für das gesamte Jahr enthält.

Im hausärztlichen Versorgungsbereich legte der Honorarumsatz je Arzt im Schnitt um 0,5 Prozent zu. Der Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich um 4,3 Prozent auf 72,29 Euro. Ein Minus verbuchten hingegen die Fachärzte: Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im fachärztlichen Bereich sank im Berichtsjahr um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich mit 2,6 Prozent auf 80,82 Euro.

Bei den psychologischen Psychotherapeuten stieg der durchschnittliche Honorarumsatz je Therapeutin und Therapeut im Vergleich zu 2022 um 5,3 Prozent. Auch die ärztlichen Psychotherapeuten verzeichneten einen Zuwachs von 5,7 Prozent.

Gesamtvergütung stieg um 2,6 Prozent

Die Gesamtvergütung stieg laut Bericht im Jahr 2023 um 2,6 Prozent. Somit standen bundesweit rund 45,4 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung. Davon entfielen 17,4 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen – etwa Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfasste 28 Milliarden Euro.

Verluste nach Wegfall der Neupatiententregelung

Negativ auf die Honorarentwicklung im Berichtsjahr hat sich insbesondere der Wegfall der Neupatientenregelung ausgewirkt. Sie sah vor, dass Ärzte alle Leistungen für neue Patienten extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt bekamen. Seit 1. Januar 2023 sind diese Leistungen wieder in der morbidtätsbedingten Gesamtvergütung enthalten und unterliegen folglich einer Mengenbegrenzung.

Die Zahlen des Honorarberichts zeigten, wie realitätsfern die jüngsten GKV-Forderungen nach einem Ausgabenmoratorium seien, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Der ambulante Bereich ist bereits quotiert und chronisch unterfinanziert. Gerade einmal 16 Prozent der GKV-Leistungsausgaben fließen in die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen, obwohl diese 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgen.“

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Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt oder Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 73,9 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (47,0 Prozent)

  • Steuerzahlungen (16,4 Prozent)

    Berufsständische Altersversorgung (7,4 Prozent)

  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (3,0 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.

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