EU-Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft

Was Sie über das neue Datenschutzrecht wissen müssen

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Praxis
Seit heute greift das neue EU-Datenschutzrecht. Zahnarztpraxen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

"Terminerinnerungen per SMS oder Patienten-Newsletter gehören zunehmend zum Serviceangebot. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet, die geschützt werden müssen. Praxen sollten daher umgehend bis spätestens zum 25. Mai prüfen, ob auf ihrer Internet- oder Facebook-Seite eine gültige Datenschutzerklärung eingestellt ist, die alle nötigen Angaben beinhaltet" - vieler solcher praktischen Hinweise haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) anlässlich der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in einem „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“ zusammengefasst.

In der Datenschutzerklärung auf der Praxis-Website sollte dementsprechend darauf hingewiesen werden, dass

  • personenbezogene Daten wie Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder das Geburtsdatum ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Datenschutzrecht erhoben und genutzt werden,

  • die Daten nur gespeichert werden, wenn sie aktiv übermittelt werden,

  • die Daten zum Beispiel nur zur Beantwortung von Anfragen oder zur Zusendung von Informationsmaterial verwendet werden,

  • Kontaktdaten, die im Rahmen von Anfragen angegeben werden, ausschließlich für die Korrespondenz verwendet werden

  • und E-Mail-Adressen, die Nutzer für den Bezug eines Newsletters angegeben haben, auch nur dafür genutzt werden.

Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben könnten ansonsten hohe Geldstrafen drohen, heißt es vonseiten der BZÄK und KZBV. Das Ausmaß der Sanktionen richte sich vor allem nach Schwere und Dauer des Vorfalls sowie nach dessen Auswirkungen auf Patienten. "Praxen sollten sich also angemessen vorbereiten und nötige Vorkehrungen treffen. Denn insbesondere die EU-DSGVO sieht bei Verstößen generell deutlich härtere Sanktionen vor als bisher üblich", warnen BZÄK und KZBV in einer gemeinsamen Stellungnahme.

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