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EU-Bericht zur Mobilität von Arbeitskräften

Zahnärzte gehören zu den mobilsten Berufen im EU-Binnenmarkt

LL
Politik
Zahnärztinnen und Zahnärzte zählen zu den mobilsten reglementierten Berufen in der Europäischen Union. Das offenbart der aktuelle Umsetzungsbericht zur EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.

Laut des Berichts, den die Europäische Kommission am 20. Februar veröffentlicht hat, wurden zwischen Anfang Januar 2018 und Ende 2023 insgesamt 15.674 Anerkennungsverfahren für Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb der EU registriert. Damit belegt der Berufsstand Platz fünf unter den reglementierten Berufen mit den meisten Anerkennungsverfahren. An erster Stelle stehen Ärztinnen und Ärzte mit 45.989 Verfahren.

Die Zahlen zeigen die hohe Mobilität im europäischen Gesundheitssektor, in dem ein allgemeiner Fachkräftemangel herrscht. Gleichzeitig unterstreichen sie die Bedeutung transparenter und verlässlicher Anerkennungsverfahren für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und für die berufliche Freizügigkeit im europäischen Binnenmarkt. In welchen EU-Staaten die höchste Quote der Anerkennungen beziehungsweise die meiste Mobilität stattfand, weist der Bericht nicht aus.

Berufsanerkennungsrichtlinie als tragende Säule

Die Richtlinie über Berufsqualifikationen ist entscheidende Unterstützung für die Mobilität im Binnenmarkt, erläutert die EU-Kommission im Bericht. Denn sie sieht für Berufsangehörige, die ihre Berufsqualifikationen in einem Mitgliedstaat erworben haben, Verfahren vor, die gewährleisten, dass ihre Qualifikationen anerkannt werden und sie somit denselben reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat unter denselben Bedingungen wie Inländer aufnehmen und ausüben können.

Dem jüngsten Bericht des Europäischen Netzes der Arbeitsvermittlungen (EURES) über Arbeitskräftemangel und -überschuss zufolge zählen Pflegefachkräfte, Allgemeinmediziner und Fachärzte, Apotheker und Zahnärzte – gemessen an der Anzahl der Länder und der Dringlichkeit – zu den Berufen, in denen der größte Fachkräftemangel herrscht.

Im Rahmen der Richtlinie fallen Krankenschwestern und Krankenpfleger, die eine Ausbildung für die allgemeine Pflege absolviert haben, die Ausbildung zum Allgemeinmediziner sowie 56 Facharztqualifikationen unter die Regelung der automatischen Anerkennung auf der Grundlage von Mindestanforderungen an die Ausbildung. Gleiches gilt für die Grund- und Fachqualifikationen von Zahnärzten und Apothekern.

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