KZBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf neue BEMA-Positionen

Zahnärztliche Videosprechstunden kommen in die Versorgung

ck/pm
Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien und ein Technikzuschlag werden als Leistungen der Telemedizin neu in den BEMA aufgenommen. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

„Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument", betonte Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV.

Insbesondere die Videosprechstunde ist ein hilfreiches Instrument

Mit dieser Leistung könnten bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden, erläuterte Hendges. Weitere mögliche Szenarien sieht er in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen.

Auch Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal sind sinnvoll

"Ebenso sind Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll", führte er aus. "Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger - besonders in Zeiten der andauernden Pandemie."

Die flankierenden Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen schafften für Praxen und Versicherte laut Hendges zudem die nötige Sicherheit, was die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten angeht.

Ab Oktober gibt es die Videosprechstunde beim Zahnarzt

„Ab Oktober kann für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung der Erstkontakt zum Zahnarzt per Video erfolgen", ergänzte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Das sei eine große Hilfe, denn für diese Personengruppen bedeute ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun könne die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden. Dank Videotechnik werde es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt.

Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigungen rücken stärker in den Fokus

Stoff-Ahnis wies darauf hin, dass beratende Videofallkonferenzen auch Betreuende und das Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal entlasten: "Gut ist, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt sind." Gesetzgeber, KZBV und GKV-Spitzenverband arbeiteten daran, die Voraussetzungen für eine gute zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern. So seien in den vergangenen Jahren für diese Versichertengruppe Zuschläge für Hausbesuche und in Pflegeheimen und zusätzliche Präventionsleistungen eingeführt worden, um schlimmere Zahnerkrankungen zu verhüten oder rechtzeitig zu erkennen.

Hintergrund: Abrechnung Videosprechstunde

Hintergrund: Abrechnung Videosprechstunde

KZBV und GKV-Spitzenverband

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