ZFA-Gehälter steigen um 5,5 Prozent
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 1. Dezember 2022 im ersten Ausbildungsjahr auf 920 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr auf 995 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.075 Euro. Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 beziehungsweise gilt 13 Monate.
Ein attraktiver Tarifabschluss in schwierigen Zeiten
Die Tarifverhandlungen zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelfer/innen (AAZ) fanden am 8. April 2022 in Saarbrücken statt.
„Damit ist es uns gelungen, in schwierigen Zeiten mit diversen Unwägbarkeiten einen attraktiven Tarifabschluss für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in diesen Kammerbereichen zu erzielen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen des zahnärztlichen Praxispersonals in der Pandemie und der gelebten Tarifpartnerschaft in den genannten Regionen“, sagte VmF-Präsidentin Hannelore König, die die Verhandlungen auf Arbeitnehmerseite führte.
Hans-Joachim Beier, Zahnarzt und Verhandlungsführer der AAZ, ergänzt: „Als Tarifpartner haben wir uns das Ziel gesetzt, die Attraktivität des Berufs weiter zu erhöhen und überdies viele junge Menschen für das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten zu begeistern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für die hervorragende Arbeit, die sie in unseren Praxen leisten, adäquat bezahlt werden. Daher gehörte es sich für uns, die aktuellen Preissteigerungen in diesen bewegten Zeiten durch eine angemessene Tariferhöhung auszugleichen.“
Für ZFA gibt es nur Tarifverhandlungen für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. VmF und AAZ sehen die Tarifverträge als Mindestanforderungen und rufen die zahnärztlichen Arbeitgeber/innen in den tariflosen Regionen dazu auf, sich an den neuen Vergütungen zu orientieren