Im Jahr 2016 veröffentlichte Public Health England Leitlinien zur Durchführung von überwachten Zahnbürstenprogrammen bei Kita- und Schulkindern. In der Eindämmungsphase der COVID-19-Pandemie wurden solche Programme vorübergehend eingestellt. Im Mai wurden dann Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen angewiesen, frühestens ab dem 1. Juni 2020 die Programme schrittweise wieder aufzunehmen.
Warnung vor einer Karies-Epidemie
Nach den neuesten Ausgabendaten des Nationalen Gesundsheitsdienstes NHS gab es 2018/19 allein in England 44.685 Extraktionen mehrerer Zähne bei unter 18-Jährigen. Da diese meist im Krankenhaus unter Vollnarkose durchgeführt werden mussten, verursachten die Eingriffe Kosten von 41,5 Millionen britischen Pfund. Dies entspreche einer Steigerung von 17 Prozent gegenüber 38.208 Extraktionen in 2012/13, die 27,4 Millionen Pfund kosteten, berichtet der englische Gemeindeverband LGA. Die LGA vertritt mehr als 330 Kommunen in England und fordert, dass lokale Präventionsbemühungen vollständig durch die Regierung refinanziert werden.
Nachdem am 2. Juli 2020 das Bildungsministerium bestätigte, dass Schulen und andere Einrichtungen mit dem Schuljahrbeginn im Herbst wieder vollständig geöffnet sein werden, wurden neue Leitlinien für die Gruppenprophylaxe in Kindergarten- und Empfangsklassen veröffentlicht. In Pandemiezeiten, appelliert die Regierung in einer Mitteilung, soll dabei auf das Nassputzen verzichtet werden. Stattdessen soll das Trockenputzmodell zum Einsatz kommen.
Der vorgeschlagene Ablauf umfasst folgende Schritte:
- Personal und Kinder sollen sich vor dem Zähneputzen die Hände waschen oder Händedesinfektionsmittel verwenden.
- Die Aufsichtspersonen sollen alle Hautverletzungen vor Beginn mit einem wasserdichten Verband abdecken.
- Die Aufsichtspersonen sollten die Zahnpasta auf eine saubere Oberfläche wie einen Teller, ein einzelnes Papiertuch oder ein Taschentuch verteilen, damit jedes Kind die Zahnpasta auf seine Bürste auftragen kann.
- Jedes Kind bekommt ein Papiertaschentuch, damit es nach dem Putzen überschüssige Zahnpasta hineinspucken kann.
- Kinder können beim Zähneputzen stehen oder sitzen, die Umgebung sollte jedoch leicht zu reinigen sein.
- Nach dem Putzen soll das Spucktuch sofort in einem Müllsack entsorgt werden und der Bereich, in dem das Zähneputzen stattgefunden hat, gereinigt werden.
- Vom Aufsichtspersonal beobachtet sollte jedes Kind seine eigene Zahnbürste unter kaltem fließendem Wasser abspülen. Dabei dürfen die Zahnbürsten nicht mit dem Waschbecken oder dem Wasserhahn in Kontakt kommen.
- Unter Aufsicht gibt jedes Kind dann seine eigene Zahnbürste zum Trocknen an der Luft in das Lagersystem zurück und waschen ihre Hände oder verwenden Händedesinfektionsmittel.
Abschließend heißt es noch: Vor der Wiederaufnahme der Programme sollten lokale Risikobewertungen durchgeführt werden. Das deckt sich etwa mit der Situation in Deutschland. Seit die Kitas wieder im Normalbetrieb sind, obliegt es den Trägern oder Einrichtungsleitungen zu entscheiden, ob die Gruppenprophylaxe oder Besuche durch Patenzahnärzte wieder aufgenommen werden.
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