Gruppenprophylaxe in Pandemiezeiten

Britische Regierung empfiehlt "trockenes" Zähneputzen

mg
In Großbritannien ist Karies bei 6- bis 10-Jährigen der häufigste Grund für eine Krankenhauseinlieferung. Unter Vollnarkose werden dann meist mehrere Zähne extrahiert. Entsprechend ernst nimmt die Regierung die Gruppenprophylaxe – und empfiehlt "trockenes" Zähneputzen.

Im Jahr 2016 veröffentlichte Public Health England Leitlinien zur Durchführung von überwachten Zahnbürstenprogrammen bei Kita- und Schulkindern. In der Eindämmungsphase der COVID-19-Pandemie wurden solche Programme vorübergehend eingestellt. Im Mai wurden dann Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen angewiesen, frühestens ab dem 1. Juni 2020 die Programme schrittweise wieder aufzunehmen.

Warnung vor einer Karies-Epidemie

Warnung vor einer Karies-Epidemie

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Nachdem am 2. Juli 2020 das Bildungsministerium bestätigte, dass Schulen und andere Einrichtungen mit dem Schuljahrbeginn im Herbst wieder vollständig geöffnet sein werden, wurden neue Leitlinien für die Gruppenprophylaxe in Kindergarten- und Empfangsklassen veröffentlicht. In Pandemiezeiten, appelliert die Regierung in einer Mitteilung , soll dabei auf das Nassputzen verzichtet werden. Stattdessen soll das Trockenputzmodell zum Einsatz kommen.

Der vorgeschlagene Ablauf umfasst folgende Schritte:

  • Personal und Kinder sollen sich vor dem Zähneputzen die Hände waschen oder Händedesinfektionsmittel verwenden.

  • Die Aufsichtspersonen sollen alle Hautverletzungen vor Beginn mit einem wasserdichten Verband abdecken.

  • Die Aufsichtspersonen sollten die Zahnpasta auf eine saubere Oberfläche wie einen Teller, ein einzelnes Papiertuch oder ein Taschentuch verteilen, damit jedes Kind die Zahnpasta auf seine Bürste auftragen kann.

  • Jedes Kind bekommt ein Papiertaschentuch, damit es nach dem Putzen überschüssige Zahnpasta hineinspucken kann.

  • Kinder können beim Zähneputzen stehen oder sitzen, die Umgebung sollte jedoch leicht zu reinigen sein.

  • Nach dem Putzen soll das Spucktuch sofort in einem Müllsack entsorgt werden und der Bereich, in dem das Zähneputzen stattgefunden hat, gereinigt werden.

  • Vom Aufsichtspersonal beobachtet sollte jedes Kind seine eigene Zahnbürste unter kaltem fließendem Wasser abspülen. Dabei dürfen die Zahnbürsten nicht mit dem Waschbecken oder dem Wasserhahn in Kontakt kommen.

  • Unter Aufsicht gibt jedes Kind dann seine eigene Zahnbürste zum Trocknen an der Luft in das Lagersystem zurück und waschen ihre Hände oder verwenden Händedesinfektionsmittel.

Abschließend heißt es noch: Vor der Wiederaufnahme der Programme sollten lokale Risikobewertungen durchgeführt werden. Das deckt sich etwa mit der Situation in Deutschland. Seit die Kitas wieder im Normalbetrieb sind, obliegt es den Trägern oder Einrichtungsleitungen zu entscheiden, ob die Gruppenprophylaxe oder Besuche durch Patenzahnärzte wieder aufgenommen werden. 

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