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Entschließung

Bundesrat fordert Gesetz zum Schutz von medizinischem Personal vor Gewalt

ao
Politik
Ärzte, medizinisches und pflegerischen Personal sind immer häufiger Gewalt ausgesetzt. Der Bundesrat hat die Bundesregierung daher aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf für einen besseren Schutz der Mitarbeitenden in der Gesundheitsversorgung vorzulegen.

In ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag stimmte die Länderkammer einem entsprechenden Entschließungsantrag aus Niedersachsen zu. Mit ihrer Entschließung fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf zu prüfen, wie Schulungen, bessere Personalschlüssel und bauliche Anpassungen durch Barrieren das medizinische Personal vor Übergriffen schützen können. Zu untersuchen sei auch, wie diese Maßnahmen durch Förderprogramme oder gesetzliche Zuschläge langfristig finanziert werden können.

Die Länder schlagen weiter vor, in die Beratung dieser Maßnahmen einen Regierungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode einzubeziehen. Sie begrüßen zudem einen Beschluss der Justizminister der Länder vom 5./6. Juni 2025, der vorsieht, den Schutz von in der Gesundheitsversorgung tätigen Personen vor Verbalattacken, Bedrohungen und körperlichen Übergriffen zu verbessern.

„Gewalttaten und Übergriffe müssen ohne Ausnahme strafrechtlich verfolgt werden, um eine klare und abschreckende Signalwirkung zu erzielen“, heißt es in der Entschließung. Die Verantwortung für den Schutz vor Gewalt könne nicht allein bei den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung liegen, betont die Länderkammer. Der Schutz der Mitarbeitenden sei nicht nur eine rein betriebliche Aufgabe, sondern auch eine staatliche und gesellschaftliche Verpflichtung.

Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß damit, dass Menschen, die in der Gesundheitsversorgung und damit für das Gemeinwohl tätig sind, „trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben“ immer wieder Ziel von verbalen als auch physischen Angriffen würden. Zum betreffenden Personenkreis gehörten insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie das medizinische und pflegerische Personal in Krankenhäusern und Praxen.

Zur Begründung führt der Bundesrat auch Ergebnisse einer Umfrage des Marburger Bunds heran, aus der ein Anstieg von Gewalterfahrungen am Arbeitsplatz hervorgeht (zm berichtete). So erlebten 90 Prozent der Befragten verbale Gewalt und 50 Prozent körperliche Gewalt. Bei 40 Prozent der Befragten hätten die Gewalterfahrungen in den vergangenen fünf Jahren zugenommen, und mehr als 50 Prozent der Befragten fühlten sich nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Auch medizinische Fachangestellte hätten über ähnliche Erfahrungen berichtet, heißt es.

Gesetzentwurf kam wegen Ampel-Aus nicht mehr zustande

Zur Vorgeschichte: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte im Sommer dieses Jahres angekündigt, sich für eine Verschärfung des Strafrechts bei Übergriffen auf medizinisches und pflegerisches Personal einzusetzen. Am 10. Oktober 2024 hatte der Bundestag bereits über einen Gesetzentwurf der Ampelregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ in erster Lesung beraten. Wegen des Scheiterns der Ampelkoalition war das Gesetz jedoch nicht mehr zustande gekommen.

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