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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

KBV hält Aufwand für Teilkrankschreibung für unleistbar

LL
Politik
Die Einführung einer Teil-AU im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hält die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für „vollkommen unleistbar“. Der damit verbundene Aufwand für Ärztinnen und Ärzte wäre „alles andere als angemessen“.

Als eine weitere Neuerung hat das Bundeskabinett im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Teil-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen. Dabei soll der Arzt im Einvernehmen mit dem Patienten dessen Arbeitsunfähigkeit stufenweise einordnen.

Eine Teilkrankschreibung auszusprechen, „ist entweder medizinisch unsinnig, weil nicht sorgfältig hinterlegt, oder vom Aufwand her nicht beherrschbar“, kritisierte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

Voraussetzung wäre, sich die Arbeitsbedingungen vor Ort anzuschauen

Denn im Falle einer regulären Krankschreibung setze der Vorschlag für eine Teilkrankschreibung voraus, dass der Arzt sich tatsächlich bei dem Arbeitgeber seines Patienten über die Arbeitsbedingungen vor Ort erkundige. Das sei die Grundlage für eine kluge Entscheidung, aber: „Das ist vollkommen unleistbar und auch nicht angemessen“, stellte der KBV-Vize klar.

Wenn es um die Wiedereingliederung von Menschen nach langer Krankheit ins Arbeitsleben geht, so gebe es mit dem Hamburger Modell ein bewährtes Mittel, das schon lange funktioniere, so Hofmeister.

Die KBV plädiert für gesetzliche Karenztage

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird zum ersten Mal eine gesetzliche Einführung einer abgestuften Teilarbeitsunfähigkeit vorgenommen. Versicherte, die voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig sein werden, können freiwillig zu 25, 50 oder 75 Prozent weiterarbeiten, wenn Arzt und Arbeitgeber zustimmen. Die Einzelheiten dazu muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen.

Die KBV hatte Ende April eine Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgegeben und dabei auch darauf hingewiesen, dass die Neuerung zahlreiche Fragen offenlasse, während sie den bürokratischen Aufwand für die Praxen voraussichtlich erwartbar steigern werde. Die KBV plädiert daher für gesetzliche Karenztage. Dies sei eine ganz einfache, völlig unbürokratische Regelung, die Vertrauen in die Menschen signalisiere und keiner, der ernsthaft krank sei, komme dabei unter die Räder, ergänzte Hofmeister.

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