Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen fordert

"Der Gesetzgeber muss sich mit der Aushöhlung der Freiberuflichkeit beschäftigen!"

nb/pm
VDZI-Präsident Dominik Kruchen kritisiert die Duldung von Praxislaboren in Z-MVZ: "Der Gesetzgeber muss hier für die notwendige Klarheit sorgen", forderte er auf dem Parlamentarischen Abend der Gesundheitshandwerke.

Laut Kruchen fehlt den Z-MVZ die berufs- und gebührenrechtliche Grundlage für das Betreiben eines eigenen Praxislabors: „Der Gesetzgeber muss sich mit der Aushöhlung der Freiberuflichkeit beschäftigen und hier für die notwendige Klarheit sorgen. Die Gefahr ist real, dass niemand mehr hinter der Tür eines MVZ die Einhaltung des geltenden Berufs- und Gebührenrechts nachprüfen kann“, mahnte der Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) in seinem Statement.

"Der  Begriff des Praxislabors ist damit rechtlich nun vollständig entkernt!"

Die leistungsfähigen zahntechnischen Meisterbetriebe seien im Zuge der Ausweitung der Z-MVZ, trotz ihrer hohen Leistungsfähigkeit, die Opfer fehlender Rechtsklarheit und fehlender Rechtsdurchsetzung. Die Maßnahmen zur Beschränkung von Z-MVZ, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz erfolgt seien, lösten diese Problematik nicht. Die Kommerzialisierung der Zahnheilkunde sei damit komplett freigegeben - der  Begriff des Praxislabors damit rechtlich nun vollständig "entkernt".

Medizinprodukteverordnung: Lob für das BMG

Kruchen konzentrierte sich in seinem Statement außerdem auf die Herausforderungen der Umsetzung der neuen Medizinprodukteverordnung. Er lobte dabei den konstruktiven Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) über eine pragmatische Auslegung der neuen Europäischen Verordnung über Medizinprodukte und begrüßte die Unterstützung des Amtes, gerade die kleinen und mittleren Betriebe der Gesundheitshandwerke vor Überforderungen zu schützen, wo immer das geht.

Kruchen nannte dabei insbesondere die Anforderungen einer klinischen Bewertung und klinischen Nachbeobachtung, die bei Sonderanfertigungen von den Betrieben nicht zu leisten seien und auch für den Patienten keinen Schutzeffekt hätten.  "Auch muss dringend klargestellt werden, dass die CE-Kennzeichnung der seriellen Vorprodukte, die speziell zur Anfertigung von Sonderanfertigungen dienen, weiterhin mit einem CE-Zeichen versehen werden können", betonte Kruchen.

Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart versicherte, dass das BMG in allen Fragen auch in Zukunft weiterhin mit den Gesundheitshandwerken im engen Dialog bleiben werde.

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