EU plant Social-Media-Verbot für Kinder unter 13
„Heute gibt es fundierte Belege dafür, was für Schäden ein Gehirn und eine Persönlichkeit, die sich noch entwickeln, durch soziale Medien erleiden können“, sagte von der Leyen heute in Straßburg. Die Konsequenzen reichten von Schlafmangel, Depressionen und Angstzuständen bis hin zu Selbstverletzung, Suchtverhalten und sogar Selbstmord. Deshalb sei es an der Zeit, dass die Europäische Union handele.
„Aus diesem Grund werden wir mit dem EU KIDS Act klare Grenzen in der digitalen Welt setzen – so wie wir es Tag für Tag auch in der realen Welt tun", kündigte von der Leyen an. Die EU verfolge dabei einen schrittweisen und differenzierten Ansatz. „Jede Altersgruppe hat ihre eigenen Besonderheiten. Und deshalb wird es für jedes Alter ein abgestimmtes Schutzniveau geben“, erläuterte die EU-Kommissionspräsidentin.
Unter 15-Jährige bekommen Mini-Konten mit eingeschränkten Funktionen
iDie EU will, dass Kinder bis 13 Jahre gar keinen Zugang zu sozialen Medien erhalten. Danach sollen bis zum Alter von 15 Jahren Mini-Konten mit eingeschränkten Funktionen sowie einer Stunde Nutzungsdauer täglich erlaubt sein. Die Konten dürfen nur Eltern und Erziehungsberechtigte einrichten und beaufsichtigen.
Für Jugendliche unter 18 Jahren sollen die Plattformen zu einem sicheren Design verpflichtet werden, um „süchtig machende Eigenschaften“ zu verhindern. Profile von Minderjährigen sollen automatisch auf privat gestellt und der Zugriff auf Standortdaten, Mikrofon und Kamera ausgeschaltet sein.
Beweislast wird umgekehrt
Mit dem EU Kids Act müssen die großen Plattformen wie TikTok, Instagram oder bestimmte Spieleplattformen sowie Anbieter von KI-Diensten zudem im Voraus detaillierte Pläne für die Kindersicherheit vorlegen – und nicht wie bisher Behörden nachträglich einen Schaden nachweisen. Das Alter werde mit EU-zertifizierten Tools wie der „Age Verification App“ überprüft. Diese basiere auf „Zero-Knowledge Proof“ und bedeute, „dass die Plattform nur eine Sache lernt – ob die Person alt genug ist, um den Zugriff zu ermöglichen oder nicht“, erläuterte von der Leyen. Nun müssen sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer mit dem Gesetzentwurf befassen.


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