„Neue digitale Ansätze müssen Mehrwert für die Zahnarztpraxen haben“
„Wir sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens großes Potenzial, Abläufe und somit die Versorgung zu verbessern“, erklärten die KZBV-Vorstände Martin Hendges, Meike Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer. Neue digitale Ansätze müssten jedoch einen spürbaren praktischen Mehrwert für die Zahnarztpraxen und die Versicherten haben. Dies sei vor allem mit dem aus der zahnärztlichen Selbstverwaltung heraus entwickelten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren gelungen. Seit 2023 seien damit über 36 Millionen Beantragungsverfahren effizient, datensicher und völlig störungsfrei digital abgewickelt worden.
Regelungen im GeDIG, die die Funktion der Selbstverwaltung als versorgungsnahen, fachkompetenten und verantwortungsbewussten Akteur im Gesundheitswesen anerkennen und ihre Kompetenzen stärken, seien daher „ein Schritt in die richtige Richtung“. Hierzu zähle zum Beispiel, das bisher geltende strikte Abrechnungsverbot für die Zahnarztpraxis bei fehlender Zertifizierung ihres Praxisverwaltungssystems durch eine abgestufte Ausgestaltungskompetenz der Selbstverwaltungspartner in Form einer gestaffelten Vergütungskürzung zu ersetzen.
Verschulden der Hersteller darf nicht zu Sanktionen für Praxen führen
Die KZBV-Vorstände fordern, die Verschuldensfrage in der gesetzgeberischen Ausgestaltung deutlich stärker zu berücksichtigen, da die Praxen selbst keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller hätten. „Es liegt allein bei den Software-Herstellern zu gewährleisten, dass ihre Praxisverwaltungssysteme den Interoperabilitäts-Anforderungen genügen. Ebenso sind sie für die fristgerechte Zertifizierung ihrer Systeme verantwortlich. Bleiben also die Software-Hersteller untätig oder werden sie zu spät tätig, darf dies nicht ohne Weiteres zu einer Sanktionierung der Vertragszahnärztin oder des Vertragszahnarztes führen“, stellen sie klar.
Gerade vor diesem Hintergrund dürfe die Ausgestaltungskompetenz von KZBV und GKV-Spitzenverband nicht durch vom Gesetzgeber zwingend vorgegebene Vertragsinhalte ausgehebelt werden. Infolge solcher gesetzlichen Vorgaben wäre die Möglichkeit der Bundesmantelvertragspartner für eine fallspezifische Ausgestaltung der Sanktionierung zu stark eingeschränkt. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Expertise der Selbstverwaltung in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Nur dann können letztlich Digitalisierung und Innovation sinnvoll für die Zahnarztpraxen und damit für die Patientenversorgung gestaltet werden“, betonten die KZBV-Vorstände.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickeln, den Einstieg in das geplante Primärversorgungsmodell vorbereiten und Gesundheitsdaten besser für Forschung und Versorgung zugänglich machen. Außerdem soll das GeDIG den Krankenkassen mehr Möglichkeiten geben, die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auszuwerten und sie über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren.
BZÄK sieht Vertrauensverhältnis gefährdet
Vor den geplanten erweiterten Rechten der Kassen warnte Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Zwar hätten Versicherte einen Anspruch darauf haben, über individuelle Gesundheitsrisiken aufgeklärt zu werden. Dies solle aber „im persönlichen Gespräch mit ihrem Arzt respektive ihrer Zahnärztin" geschehen. Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patientin und Arzt sei ein hohes Gut. Es müsse unter allen Umständen gewahrt werden.
„Wir lehnen es daher ab, dass ausgerechnet die Kassen in ihrer Funktion als Kostenträger sich in dieses Verhältnis einmischen“, betonte Ermler. Die bisherigen Erfahrungen zeigten außerdem, dass die bürokratischen Aufwände hoch, die erzielte Effekte dagegen gering sind.
Ermler forderte, die Datenauswertungen von einer neutralen Stelle durchführen zu lassen – zum Beispiel durch das Forschungsdatenzentrum beim BfArM. Die Ergebnisse müssten über die Fachdienste der TI zuerst den Ärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung gestellt werden. „Diese können dann im persönlichen Gespräch auf ihre Patienten und Patientinnen zugehen und eine gemeinsame Entscheidungsfindung herbeiführen“, so die BZÄK-Präsidentin.


169



