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Mehrausgaben von 2,9 Milliarden Euro seit 2019 nutzlos?

Rechnungshof fordert Streichung der Vergütung für schnellere Arzttermine

mg
Politik
Ein Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt, dass sich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz die Wartezeiten auf Facharzttermine nicht verkürzt, sondern im Gegenteil sogar verlängert haben.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht. Durch zusätzliche Vergütungsregeln sollten die Wartezeiten für Versicherte reduziert werden. „Dies wurde nicht erreicht“, stellt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht fest.

Sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte haben sich die Wartezeiten auf einen Facharzttermin laut Bericht verlängert. Dies zeigt ein Vergleich der durchschnittlichen Wartezeiten des Jahres 2019 mit 2024. Die Differenz beider Patientengruppen blieb mit 15 Tagen konstant, stieg jedoch von 33 auf 42 Tage (GKV) beziehungsweise 18 auf 27 Tage.

Rechnungshof: Fehlanreize müssen unterbunden werden

Gleichzeitig benennt der Rechnungshof Fehlanreize, die durch die TSVG-Vergütungsregelungen entstanden sind. Diese seien so ausgestaltet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Vergütung durch „inakzeptables strategisches Verhalten“ optimieren können. „Dies betrifft Fachärztinnen und Fachärzte, die ihre Patientinnen und Patienten dazu animieren, hausärztliche Dringlichkeitsüberweisungen beizubringen. Dieser Fehlanreiz muss unterbunden werden, denn er provoziert zusätzliche Arztkontakte und konterkariert das zentrale Anliegendes TSVG, Wartezeiten zu verkürzen“, so der Rechnungshof.

Eine zusätzliche Vergütung ist nach Überzeugung des Bundesrechnungshofes nicht angemessen, da ihr keine zusätzliche Leistung der Ärzteschaft gegenüberstehe. Bis Mitte 2024 zahlten Krankenkassen laut Bericht 2,9 Milliarden Euro „für Leistungen, die ohnehin bereits abgegolten waren.“

Eine Verbesserung der Versorgungsqualität durch die TSVG-Vergütungsregelungen sei indes nicht belegt. Die Wartezeiten verlängerten sich, während die Gesamtarbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten laut Bericht im gleichen Zeitraum sank. „Eine Angleichung an die Wartezeiten von privat Versicherten ist ebenfalls nicht erfolgt.“ Die zusätzlichen Ausgaben ohne eine Verbesserung des Zugangs zur ambulanten Versorgung seien darum „unwirtschaftlich“, lautet das Fazit. Der Bundesrechnungshof erneuerte darum seine bereits 2023 geäußerte Forderung, die bestehenden TSVG-Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen.

BMG wiegelt ab und setzt auf Primärarztmodell

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wiegelt hingegen ab. Die Folgerungen des Rechnungshofs seien aus dem Evaluationsbericht nicht abzuleiten, heißt es in einer Stellungnahme zu dem Bericht.

Die relevanten Einflussfaktoren seien vielfältig und gingen über die extrabudgetären Vergütungsanreize für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte hinaus. Weiter heißt es, eine abschließende Bewertung der Auswirkungen der TSVG-Vergütungen erfolge nach vollständiger Vorlage des Evaluationsberichts.

Perspektivisch soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems die ambulante Versorgung besser steuern und helfen, Termine schneller vergeben zu können.

AOK: „Gesetz läuft ins Leere“

Für Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ist mit dem Bericht klar, „dass das im Jahr 2019 in Kraft getretene Terminservicegesetz komplett ins Leere gelaufen ist und keinerlei Versorgungseffekte hatte. Für die medizinische Versorgung der GKV-Versicherten hat das Gesetz keine wahrnehmbare Wirkung, aber es hat für die Beitragszahlenden Extra-Ausgaben von fast drei Milliarden Euro verursacht."

KBV: „Populistischer Unsinn“

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) nimmt den Sachverhalt ganz anders wahr. „Es ist gelinde gesagt übergriffig, was sich der Bundesrechnungshof erlaubt, und zeugt von absolut fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität in den Praxen“, erklären die Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Ihr Argument: In der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung würden jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfälle versorgt, davon seien gerade einmal knapp 30 Millionen Fälle auf TSVG-Konstellationen zurückzuführen. Aussagen zur Wirkung ließen sich daher auch sieben Jahre nach Einführung des Gesetzes „noch nicht belastbar ableiten“.

Die KBV spricht sich darum „ausdrücklich dafür aus, die Maßnahmen des TSVG nicht vorschnell zurückzunehmen“. Vielmehr sollten die Steuerungsinstrumente gestärkt und weiterentwickelt werden, fordert sie. Den Ruf nach immer mehr und immer schnelleren Terminen bewertet sie als „populistischen Unsinn.“

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