Sexuelle Anspielungen oder Gesten könnten neuer Straftatbestand werden
Der veröffentlichte Gesetzesentwurf schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um den Schutz vor sexuellen Übergriffen zu verbessern. Denn bislang gibt es für sexuelle Belästigungen durch Worte oder Gesten im deutschen Recht keinen eigenen Straftatbestand. Das soll sich nach dem Vorschlag der Ministerin ändern. Geplant sind außerdem längere Verjährungsfristen und höhere Strafen für Vergewaltigungen und andere körperliche sexuelle Übergriffe. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute veröffentlicht.
Hubig erklärt dazu: „Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen entschlossen dagegen vorgehen – auch mit den Mitteln des Strafrechts. Es braucht rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel – das gilt für körperliche Gewalt genauso wir für verbale Belästigungen und Bedrohungen. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir klare Grenzen: Die sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Wir schließen Strafbarkeitslücken bei verbaler Belästigung. Wir erhöhen die Strafen bei Vergewaltigungen. Und wir stellen sicher, dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tag verfolgt und bestraft werden können. Unser Anspruch ist klar: Egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen.“
Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Änderungen:
Im Strafgesetzbuch (StGB) soll ein neuer Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen geschaffen werden. Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich nach dieser neuen Strafvorschrift dann strafbar machen, wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können.
Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig die Verjährungsfrist einheitlich bei zwanzig Jahren liegen. Derzeit ist die Verjährungsfrist für diese Straftaten nicht einheitlich lang. In manchen Konstellationen beträgt die Verjährungsfrist bereits heute 20 Jahre. In anderen Fällen beträgt sie nach derzeitigem Recht lediglich fünf Jahre.
Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig strenger bestraft werden. Eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung soll mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen.
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung eine Schwangerschaft, soll – wie bei der gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung – ebenfalls eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.
Der Gesetzentwurf wurde am 2. November an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. November 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.


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