Bundesverband der Freien Berufe

"Soforthilfe des Bundes muss an zwei Stellen überarbeitet werden"

mg/pm
Laut Bundesverband der Freien Berufe (BFB) verdichten sich Trends bei den Soforthilfen und Corona-Krediten: Die Maßnahmen werden angenommen, müssten aber dringend überarbeitet werden. Vor allem, weil die Antragsfrist am 31. Mai abläuft.

„Der Corona-Rettungsschirm lässt gerade kleine Unternehmen auch bei den Freien Berufen im Regen stehen. Bei der Soforthilfe und den Kreditangeboten muss dringend nachgesteuert werden“, sagt BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Hintergrund sind die Ergebnisse einer Abfrage an die Landesverbände der Freien Berufe zurr Wirksamkeit und den Fallstricken der Soforthilfen von Bund und Ländern sowie den Kreditangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Anträge sollten nicht nur bis Ende Mai, sondern mindestens bis Ende August gestellt werden können – andernfalls drohten den Freiberuflern, die erst nachlaufend ihre Leistungen in Rechnung stellen, Umsätze und Liquidität zeitversetzt wegzubrechen.

Überdies müsse die Soforthilfe neu ausgerichtet werden, indem bei den Betriebskosten beispielsweise ein Unternehmerlohn eingerechnet wird. Die Soforthilfe sollte ausgeweitet werden auf die Deckung des Lebensunterhalts und sich nicht ausschließlich auf Betriebsmittel erstrecken, fordert der BfB. Viele Solo-Freiberufler oder solche mit wenigen Mitarbeitern seien gezwungen, aus den laufenden Einnahmen zugleich ihren Lebensunterhalt zu decken.

Ein weiteres Problem sei, dass der KfW-Schnellkredit nur für Betriebe ab zehn Beschäftigen gilt. "So können Kleinstunternehmen nicht auf die zu 100 Prozent staatlich garantierte Kreditlinie der KfW zurückgreifen. Hier muss eine Lösung geschaffen werden“, fordert der BFB.

Die Ergebnisse der Abfrage der BfB-Landesverbände im Einzelnen:

Die Ergebnisse der Abfrage der BfB-Landesverbände im Einzelnen:

  • Die Soforthilfe des Bundes wie auch die Soforthilfen der Länder werden von den Freien Berufen nachgefragt. Ebenso die Angebote KfW-Unternehmerkredit, KfW-Schnellkredit und ERP-Gründerkredit.

  • Die Soforthilfen werden als durchaus hilfreich angesehen. Auch wenn Pauschalaussagen nicht zu treffen sind, die Soforthilfen der Länder kommen noch besser bei den Freien Berufen an, wohl auch deshalb, weil sie noch stärker beworben wurden.

  • Kritisiert wird allerdings, dass die Kosten des Lebensunterhalts in vielen Länderprogrammen und auch im Bundesprogramm nicht erfasst werden. Überdies haben einige Freiberufler von einem Antrag abgesehen, weil sie aufgrund unwissentlich unberechtigt gestellter Anträge Sanktionen fürchteten, was teils auch auf unpräzise Antragsformulierungen zurückzuführen sein kann.

  • Grundsätzlich sollen die Soforthilfen nach Ansicht der Freiberufler verlängert werden.

  • Beim Kreditangebot der KfW sind die Freien Berufe verhaltener. Beim Unternehmerkredit machen die Freiberufler weiterhin ein restriktives Verhalten ihrer Hausbanken aus. Beim Schnellkredit kritisieren sie, dass für viele Freiberufler nicht erfüllbare Voraussetzungen aufgestellt worden sind. Ihn können nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beantragen. Der klassische Freiberufler mit durchschnittlich drei Mitarbeitern liegt schlichtweg meist darunter.

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