Tipps zum Umgang mit Gewaltereignissen
Auf 19 Seiten gibt die neue Broschüre der Bundeszahnärztekammer außerdem Tipps, wie Vorfälle dokumentiert werden sollten, welche juristischen Möglichkeiten Praxen haben und wie der Umgang mit traumatisierten Personen idealerweise aussehen sollte.
Außerdem gibt sie Links zu weitergehenden Informationen der Berufsgenossenschaft sowie zum sogenannten Aachener Modell. Das 2008 von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen entwickelte Papier mit dem Titel „Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr“ beschreibt neben präventiven Maßnahmen ebenfalls Hinweise zur Nachsorge nach Gewaltereignissen und zur Dokumentation und Meldung von Ereignissen, die sich zum Teil auf Zahnarztpraxen übertragen lassen.
Der Vorteil des Modells liegt in seinen Eskalationsstufen, heißt es, die angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen erlauben. Beispiele für die den Gefahrenstufen zugeordneten Maßnahmen sind der umfangreichen, 118-seitigen Broschüre PIN 37 der Unfallkasse NRW zu entnehmen.











