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Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Verkauf von Lachgas an Minderjährige ist jetzt bundesweit verboten

ao
Politik
Lachgas darf künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Damit sollen sie vor den gesundheitlichen Folgen des Stoffs geschützt werden, das als Partydroge konsumiert wird.

Das Bundeskabinett hatte die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 2. Juli 2025 beschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 14. November verabschiedet; am 19. Dezember wurde es vom Bundesrat gebilligt. Gestern ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz untersagt es Minderjährigen, Lachgas zu kaufen und zu besitzen. Außerdem ist es nicht mehr erlaubt, Lachgas über den Versandhandel und über Automaten zu verkaufen. Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge sollen auf dem Markt bleiben; sie dienen etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne. Volljährige dürfen pro Einkauf maximal zehn solcher Kartuschen erwerben.

Das Gesetz beschränkt zusätzlich die Verfügbarkeit sogenannter K.O.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden können. Mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz will die Bundesregierung nicht nur Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen, sondern auch die Verfügbarkeit grundsätzlich eindämmen. 

Folgen können dauerhafte Nervenschäden und Psychosen sein

Lachgas – also Distickstoffmonoxid – war in Deutschland bisher legal erhältlich. Es ist ein farbloses, leicht süßlich riechendes Gas, das in der Industrie und als Narkosemittel verwendet wird. Immer öfter wird es jedoch als Partydroge missbraucht.

Nach Angaben der Bundesregierung ist dies insbesondere für Kinder und Jugendliche mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Diese reichen von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis zu hin zu bleibenden Nervenschäden oder Psychosen.

Auch die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden laut Bundesregierung zunehmend missbraucht. Kriminelle mischen sie als K.O.-Tropfen heimlich in Getränke ihrer Opfer und betäuben sie damit in kürzester Zeit. So können sie Sexual- oder Raubdelikte begehen.

Lachgas darf künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Damit sollen sie vor den gesundheitlichen Folgen des Stoffs geschützt werden, das als Partydroge konsumiert wird.

Das Bundeskabinett hatte die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 2. Juli 2025 beschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 14. November verabschiedet; am 19. Dezember wurde es vom Bundesrat gebilligt. Gestern ist es in Kraft getreten.

Das Gesetz untersagt es Minderjährigen, Lachgas zu kaufen und zu besitzen. Außerdem ist es nicht mehr erlaubt, Lachgas über den Versandhandel und über Automaten zu verkaufen. Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge sollen auf dem Markt bleiben; sie dienen etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne. Volljährige dürfen pro Einkauf maximal zehn solcher Kartuschen erwerben.

Das Gesetz beschränkt zusätzlich die Verfügbarkeit sogenannter K.O.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden können. Mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz will die Bundesregierung nicht nur Minderjährige vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen, sondern auch die Verfügbarkeit grundsätzlich eindämmen. 

Folgen können dauerhafte Nervenschäden und Psychosen sein

Lachgas – also Distickstoffmonoxid – war in Deutschland bisher legal erhältlich. Es ist ein farbloses, leicht süßlich riechendes Gas, das in der Industrie und als Narkosemittel verwendet wird. Immer öfter wird es jedoch als Partydroge missbraucht.

Nach Angaben der Bundesregierung ist dies insbesondere für Kinder und Jugendliche mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Diese reichen von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis zu hin zu bleibenden Nervenschäden oder Psychosen.

Auch die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden laut Bundesregierung zunehmend missbraucht. Kriminelle mischen sie als K.O.-Tropfen heimlich in Getränke ihrer Opfer und betäuben sie damit in kürzester Zeit. So können sie Sexual- oder Raubdelikte begehen.

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