Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss beim kleinen Sparpaket
Mit dem sogenannten kleinen Sparpaket will die Bundesregierung die Krankenkassenbeiträge stabil halten. Geplant war, rund zwei Milliarden Euro einzusparen – davon 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern. Dazu sollte der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Nachdem der Bundesrat am 21. November das Sparpaket blockierte und in den Vermittlungsausschuss verwies, stieg der Druck, noch vor Weihnachten eine Lösung zu finden.
Nun wurde im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss erzielt. Dieser sieht vor, dass Krankenhäuser im Jahr 2027 einen Ausgleich für die Ausfälle durch das Aussetzen der Meistbegünstigtenklausel im Jahr 2026 erhalten sollen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßte die Zustimmung des Vermittlungsausschusses zu dem Vorschlag, den sie eingebracht hatte. Ziel sei es, die Finanzen in der GKV zu stabilisieren und Beitragssteigerungen zu vermeiden. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das kleine Sparpaket ist Teil des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).
Großes Sparpaket 2026 soll alle Bereiche betreffen
„Im nächsten Jahr müssen wir ein großes Sparpaket schnüren“, kündigte Warken gestern Mittag während einer Pressekonferenz zur Apothekenreform in Berlin an. Dafür gebe es keine „Vorfestlegungen“; die Bundesregierung sei offen für alle Vorschläge. „Es wird ein Sparpaket geben, das alle Bereiche betrifft“, betonte die Ministerin. Ende September hatte eine zehnköpfige Expertenkommission zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll im März 2026 erste Vorschläge vorlegen.






