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Unterschriftenaktion an Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder

Ärzte unterstützen Antrag aus Schleswig-Holstein pro Zuckersteuer

ao
Politik
Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem Antrag von Schleswig-Holstein für die Einführung einer Zuckersteuer. Ärztinnen und Ärzte rufen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einer Unterschriftenaktion auf, dem Vorhaben zuzustimmen.

Schleswig-Holstein stellt im Plenum der Länderkammer am morgigen Freitag einen Entschließungsantrag vor. Darin fordert das Land eine Steuer oder Abgabe auf stark zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, da diese wesentlich zur Entstehung von Übergewicht, Adipositas, Zahn- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen beitragen. Dies soll Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt in Limonaden und anderen Erfrischungsgetränken zu senken. 

BÄK-Präsident Klaus Reinhardt war Erstunterzeichner

Ärztinnen und Ärzte befürworten den Vorstoß aus Schleswig-Holstein: Sie appellieren mit einer Unterschriftenaktion an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, dem Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein zuzustimmen. Unterstützt wird die Aktion von der Bundesärztekammer (BÄK); Initiatoren sind die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und die Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, gehören zu den Erstunterzeichnern. Unterzeichnet haben unter anderem auch Dr. Eckart von Hirschhausen, Prof. Dr. Berthold Koletzko von der Stiftung Kindergesundheit sowie Prof. Dr. Julia Szendrödi, Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

In dem Appell wird vor allem auf die zentrale Rolle von Zucker beim Entstehen ernährungsbedingter Erkrankungen hingewiesen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen trügen Limonaden, Energydrinks und ähnliche Produkte wesentlich zur täglichen Zuckeraufnahme bei, ohne dass es gleichzeitig einen Sättigungseffekt gäbe. „In unseren Praxen und Kliniken sehen wir die Folgen täglich: Übergewicht und Adipositas bereits im Kindesalter, frühe Stoffwechselstörungen, Typ-2-Diabetes, Fettlebererkrankungen sowie Karies“, heißt es. 

Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Herstellerabgabe, wie sie die Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein vorsieht, sei daher „ein geeignetes, evidenzbasiertes Instrument“. Sie setze klare Anreize und senke so den Zuckergehalt in Getränken. Sie entlaste langfristig das Gesundheitswesen und wirke präventiv, ohne individuelle Verantwortung zu negieren.

Die Politik hat „eine besondere Schutzverantwortung“

Aus ärztlicher Sicht sei die Dringlichkeit hoch. Gerade Kinder könnten sich den aktuellen Rahmenbedingungen nicht entziehen. Die Politik habe daher „eine besondere Schutzverantwortung“.

„Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf Limonaden und Co. würde nicht nur die Krankheitslast der kommenden Generationen verringern, sie würde zudem gesellschaftliche Folgekosten in Milliardenhöhe einsparen und langfristig wirtschaftliche Stabilität sichern“, argumentieren die Unterzeichner.

Beim CDU-Parteitag am 21. Februar hatte die Mehrheit der Delegierten den Antrag aus Schleswig-Holstein, eine Steuer auf Getränke mit hohem Zuckeranteil zu erheben, abgelehnt. Daraufhin hatte Ministerpräsident Daniel Günther angekündigt, das Vorhaben über den Bundesrat durchzusetzen. Angestrebt wird damit auch eine Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Energydrinks.

Auch die Bundeszahnärztekammer drängt auf eine Abgabe

Der Entschließungsantrag soll morgen im Plenum vorgestellt und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden, heißt es auf der Webseite des Bundesrats. „In einer späteren Sitzung stimmen die Länder dann darüber ab, ob sie die Entschließung fassen.“

Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) warnte bereits vor den Folgen eines zu hohen Zuckerkonsums und drängte auf die Einführung von Herstellerabgaben für stark zucker- und/oder säurehaltige Softdrinks.

Zudem forderte die BZÄK, eine verbindliche und verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung einzuführen und Werbung für stark zuckerhaltige Lebensmittel einzuschränken. Lebensmittel für Kinder sollten aus ihrer Sicht deutlich zuckerreduziert und mit einer klaren Kennzeichnung des Zuckers versehen sein.

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