Elektronische AU-Bescheinigung

eAU startet mit Übergangsfrist bis Ende Dezember

pr/pm
Praxis
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheidung (eAU) startet zum 1. Oktober. Bis zum Jahresende können Ärzte aber noch das alte Papierformular, den „gelben Schein“, verwenden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember geeinigt. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet zwar wie geplant am 1. Oktober und Ärzte müssen ab dann Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln.

Sie können aber übergangsweise das alte Verfahren anwenden, solange die zur Übermittlung von eAU notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich, meldet die KBV dazu.

KIM übermittelt Krankschreibungen digital an die Kassen

Trotz Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Denn nur mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen – kurz KIM – können sie Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Derzeit gibt es 32 von der gematik zugelassene Anbieter, einer davon ist die KBV mit ihrem KIM-Dienst kv.dox.

Die KBV weist weiter darauf hin, dass Ärzte für die eAU neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor) benötigen. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektoranbieter bereitstellen.

Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können. Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen benötigen Ärzte ferner einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation. Diejenigen Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.

Umsetzung in zwei Schritten

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