KBV spricht sich für Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung aus
Die Abschaffung der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung sei auf Grundlage der Datenlage nicht nachvollziehbar, erklärt die KBV. Zum einen machten diese Fälle nur ein Prozent aller AU-Fälle aus. Zum anderen gebe keinerlei Hinweise darauf, dass dieses Instrument missbräuchlich genutzt würde. Diese Möglichkeit gäbe es nur unter Versicherten, die der Praxis bereits bekannt seien. „Vielmehr habe sich das Instrument in den letzten Jahren, insbesondere in den Corona-Zeiten und bei Erkältungswellen, mehr als bewährt“, stellt die KBV in ihrem Schreiben klar.
AU ab dem ersten Tag bedeute 36 Millionen mehr Behandlungsfälle
Zudem kritisiert die KBV eine mögliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Diese könne bis zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen pro Jahr verursachen. Das wären 10,5 Arbeitstage mehr pro Praxis, rechnet die KBV vor. Das würde die bereits jetzt stark ausgelasteten Praxen enorm strapazieren. Ein derartiges Arbeitsvolumen zusätzlich sei „nicht zu stemmen“.
Als Lösung bei kurzer Krankheitsdauer – sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern, schlägt die KBV drei bis fünf Karenztage vor, um Praxen und Versicherte zu entlasten. In Zusammenhang mit einer solchen Regelung sollte es den Patienten jedoch frei stehen, ihrer subjektiven Einschätzung auch weiterhin bereits am ersten Tag der Erkrankung einen Arzt aufzusuchen, schreibt die KBV.
Teilarbeitsunfähigkeit viel zu aufwendig für die Praxen
Auch die mit dem GKV-Sparpaket beschlossene Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit lehnt die KBV ab. In dem Schreiben an die Ministerien plädiert sie für eine Rückziehen der Pläne, da die Umsetzung weiteren erheblichen Aufwand für die Praxen erzeugen werde.


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