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Gesundheitsreform

Zuckersteuer soll ab 2028 kommen

Die Bundesregierung will im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens ab 2028 eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Mit der Zuckersteuer kommt sie Forderungen der Zahnärzteschaft entgegen, die sich schon lange dafür ausgesprochen hat.

Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention: „beispielsweise im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze – von denen über den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hinaus auch weitere Bevölkerungsgruppen profitieren“, heißt es im Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, dem das Kabinett zugestimmt hat.

Wie die Ausgestaltung einer gestaffelten Zuckerabgabe im Detail aussehen soll, ließ Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Ende April in Berlin bei der Vorstellung der Gesundheitsreform noch offen. Der Großteil der Union hatte eine Abgabe bislang abgelehnt. Nun ist sie Teil eines Pakets zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ministerin betonte, dass eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke „bereits in hundert Ländern“ erhoben werde.

In 100 Ländern gibt es die Abgabe schon

Als ein politischer Vorreiter für die Einführung einer Zuckerabgabe hatte sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hervorgetan. Einen entsprechenden Antrag hatte seine Landes-CDU im März eingebracht. Dieser sieht vor, mit gestaffelten Sätzen Anreize zu setzen, um den Zuckergehalt zu senken, sowie eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energydrinks.

Auch die FinanzKommission Gesundheit hatte die Einführung einer Steuer auf Süßgetränke empfohlen, um Krankheitskosten zu verringern und über die Steuereinnahmen die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren.

Evidenz spricht für die Zuckersteuer

Süßgetränkesteuern sind eine effektive Maßnahme für die Prävention von Adipositas, Diabetes & Co. Zu diesem Schluss kommt eine wissenschaftliche Stellungnahme, die mehr als 40 Expertinnen und Experten in Deutschland unterzeichnet haben. In ihrer Stellungnahme kommen sie zu dem Schluss: „Die negativen gesundheitlichen Wirkungen eines regelmäßigen Konsums von Süßgetränken sind wissenschaftlich eindeutig belegt. Süßgetränkesteuern sind wirksame Instrumente, um den Süßgetränkekonsum und die Zuckeraufnahme aus Süßgetränken zu reduzieren. Eine zunehmende Anzahl an Studien zeigt direkt eine Verringerung oder eine Verlangsamung des Anstiegs von Übergewicht und Adipositas durch Süßgetränkesteuern. Aus wissenschaftlicher Sicht stellen Süßgetränkesteuern somit eine nachweislich wirksame Präventionsmaßnahme dar.“

von Philipsborn P, Joisten C, Rehfuess E, Hauner H , Koletzko B, Weihrauch-Blüher S., Buyken A, Emmert-Fees KMF, Rubin D, Bosy-Westphal A. (2026): Wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit von Süßgetränkesteuern. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.19648685

Das Vorhaben der Koalition stieß bei zahlreichen Akteuren des Gesundheitswesens auf Zustimmung. „Das sind gute Nachrichten für den Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten und die unter Druck stehenden Gesundheitskassen. Mit einer Zuckersteuer holt Deutschland im europäischen Vergleich endlich auf und gibt auch der Industrie klare Regeln vor", betonte etwa Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft.

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