650 Millionen Euro soll die Zuckersteuer allein nächstes Jahr bringen
Die Einführung einer Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke soll nach aktuellen Planungen bereits im Jahr 2027 erfolgen. Darauf deuten Unterlagen zum geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) hin. Während bislang eine Einführung ab 2028 im Raum stand, kalkuliert die Bundesregierung nun bereits für das kommende Jahr mit einem Steueraufkommen von 650 Millionen Euro.
Ab 2028 werden die jährlichen Einnahmen den Planungen zufolge auf 450 Millionen Euro sinken. Hintergrund ist die Annahme, dass Getränkehersteller ihre Rezepturen anpassen und den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren werden.
Vorbild ist Großbritannien
Mit den Einnahmen aus der Zuckersteuer will die Bundesregierung zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen, um die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds teilweise aufzufangen. Ursprünglich war geplant, den Zuschuss ab 2027 jährlich um zwei Milliarden Euro zu kürzen. Nach den aktuellen Änderungsanträgen zum BStabG soll der Bundeszuschuss im Jahr 2027 nun 13,15 Milliarden Euro und ab 2028 jährlich 12,95 Milliarden Euro betragen.
Beispiel Chile
Wie sich ernährungspolitische Maßnahmen auf die Gesundheit auswirken können, schlüsselte eine aktuelle Studie auf, die im Lancet erschienen ist. Die Forschenden analysierten das chilenische Lebensmittelkennzeichnungs- und Werbegesetz und die Daten von mehr als 320.000 Kindern verschiedener Geburtenkohorten. Das Ergebnis: Kinder, die den ernährungspolitischen Maßnahmen ausgesetzt waren, hatten eine signifikant geringere Wahrscheinlichkeit für Übergewicht oder Adipositas. Bei Mädchen war die Wahrscheinlichkeit für Übergewicht oder Adipositas um rund 2,8 Prozent geringer, bei Jungen um 2,4 Prozent.
Das südamerikanische Land setzt neben einer Zuckersteuer bereits seit Jahren auf ein Maßnahmenpaket, das Warnhinweise auf der Vorderseite von Verpackungen für Produkte mit zu viel Zucker, Salz oder gesättigten Fetten sowie Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel gegenüber Kindern und Einschränkungen des Verkaufs und Marketings ungesunder Produkte an Schulen umfasst.
Quelle: Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK)
Wie die Steuer im Detail ausgestaltet werden soll, ist bislang noch offen. Als Grundlage gilt ein Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, die Ende März eine gestaffelte Besteuerung entsprechend dem Zuckergehalt empfohlen hatte.
Demnach sollen Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter steuerfrei bleiben. Für Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen fünf und acht Gramm je 100 Milliliter wurde eine Steuer von 26 Cent pro Liter vorgeschlagen, für Getränke mit einem höheren Zuckergehalt 32 Cent je Liter. Vorbild für dieses Modell ist Großbritannien.
„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in dieser Woche endlich aus dem Debattier- in den Umsetzungsmodus schaltet“, sagt Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Jetzt sei es jedoch entscheidend, das Gesetz zur Einführung einer Zuckersteuer „nicht auf die lange Bank zu schieben und sich nicht von Scheindebatten zur Wirksamkeit ablenken zu lassen“.
Zuckersteuer wird im Bundesfinanzministerium ausgearbeitet
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil äußerte sich gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt zurückhaltend zu den erwarteten Einnahmen. Die tatsächliche Höhe lasse sich derzeit noch nicht beziffern. Auch beim Starttermin legte er sich nicht fest.
foodwatch: „Bundesregierung muss Lobbydruck der Getränkeindustrie widerstehen“
Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert die Bundesregierung auf, bei der Zuckersteuer standhaft zu bleiben und sich nicht von den Schreckensszenarien der Getränkeindustrie einlullen zu lassen. Zuletzt hatten Getränkeunternehmen massiv gegen die Zuckersteuer mobilisiert und vor negativen Folgen für die Wirtschaft gewarnt.
Aus Sicht von foodwatch sprechen die wissenschaftlichen Fakten klar für eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer – selbst aus wirtschaftlicher Perspektive. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung: „Sie muss Herstellern einen klaren Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte deutlich zu senken“, sagt Luise Molling von foodwatch. „Die Steuer sollte alle gezuckerten Getränke, auch milchbasierte, umfassen. Zudem sollte sie auch Süßstoffe einbeziehen. Die Krankenkassen sollten die Einnahmen in Präventionsprogramme und Maßnahmen zur Förderung der gesunden Kinderernährung investieren.“
Nach Einschätzung der Finanzkommission Gesundheit könnten durch die Zuckersteuer mittel- und langfristig zusätzlich jährliche Einsparungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 20 und 170 Millionen Euro erzielt werden. Diese Effekte würden allerdings erst zeitverzögert eintreten.


169






