Keine Verpflichtung für Ärzte, kein Anspruch des Patienten
Elektronisches Rezept bleibt freiwillig
Ärzte werden nicht verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Vielmehr sollen sie mit Blick auf den Patientenwunsch die geeignete Rezeptform wählen. Das hat das BMG gegeüber der KBV klargestellt.