Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz
Z-MVZ: Der ungebremste Zustrom von Fremdinvestoren wird eingedämmt!
Die Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche MVZ wird beschränkt. Das hat der Bundestag heute mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen. Die KZBV begrüßt die Regelung ausdrücklich.