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Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums

Geplante Zuckersteuer ohne Zero-Drinks und Hafermilch

Die Zuckersteuer soll für Getränkehersteller einen Anreiz schaffen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. MSM - stock.adobe.com
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Politik
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Die Regierung will ab Juli 2027 eine gestaffelte Zuckergetränkesteuer einführen. Ausgenommen sind Pflanzenmilch, Zero-Drinks und Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz. Das Wissenschaftsbündnis DANK begrüßt den Entwurf.

Das Bundesfinanzministerium hat einen entsprechenden Entwurf für ein Zuckergetränkesteuergesetz vorgelegt. Vorgesehen ist darin die „Einführung einer nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelten Verbrauchsteuer auf gezuckerte Getränke“.

Dem Entwurf zufolge soll die Zuckersteuer ab dem 1. Juli 2027 gelten und dem Bund jährlich rund eine Milliarde Euro einbringen. Für das erste Jahr rechnet das Bundesfinanzministerium mit Einnahmen von 945 Millionen Euro. Bis 2031 sollen die Einnahmen auf rund 1,18 Milliarden Euro pro Jahr steigen.

Die Steuer orientiert sich am Zuckergehalt

Getränke wie Softdrinks, Limonaden, Energydrinks, zuckerhaltige Eistees und Sirupe sollen ab 5 Gramm pro 100 Milliliter besteuert werden. Eine Staffelung sieht folgende Preise vor: Auf einen Zuckergehalt von 5 bis < 7 g/100 ml entfielen 0,26 Euro pro Liter, bei 7 bis < 10 g/100 ml wären es 0,32 Euro pro Liter und bei ≥ 10 g/100 ml 0,38 Euro pro Liter.

Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) begrüßt die Ausgestaltung nach britischem Vorbild als wichtigen Baustein im Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten.

"Ein dauerhaft hoher Konsum zuckerhaltiger Getränke trägt zu einem erhöhten Risiko für Übergewicht und Adipositas sowie für Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Hängepartie der vergangenen Wochen um die Ausgestaltung der Zuckersteuer nun beendet ist“, sagt Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses.

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