Stellungnahme von KZBV und BZÄK
"Folgende Einschränkungen der Gründungsmöglichkeit von MVZ sind geboten!"
Standort mit räumlicher Nähe zum Krankenhaus, medizinisch-fachlicher Bezug, Klarheit über die Inhaber: KZBV und BZÄK haben dem BMG ihre Positionen zu den Gründungsvoraussetzungen von Zahnarzt-MVZ übermittelt.